Holsten-Areal, 22765 Hamburg hallo@knallt-am-dollsten.de
Video zur Diskussionsveranstaltung "Kein Grund zum Jubeln."

Videostream: Holstenareal – kein Grund zum Jubeln

Videostream zur Diskussionsveranstaltung vom 17. August 2021 aus der Aula der Louise Schröder Schule in Altona

Auf dem Podium:
Dr. Andreas Pfadt, HafenCity Universität, Fachbereich Stadtplanung +++ Heike Sudmann, MdHB DIE LINKE, stadtentwicklungspolitische Sprecherin +++ Theo Bruns, Holstenareal-Initiative „knallt am dollsten“ +++ Niels Boeing, Netzwerk Recht auf Stadt Hamburg +++ Petra Barz, fux eG, Moderation

Kein Grund zum Jubeln - Städtebaulicher Vertrag zum Holstenareal

Städtebaulicher Vertrag zum Holstenareal, kein Grund zum Jubeln

Nun wird es ernst: Am 4. August 2021 hat der Planungsausschuss des Bezirks Altona die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans und des städtebaulichen Vertrags zum Holstenareal beschlossen. Die Eckpunkte der Einigung, die zwischen Bezirk und dem mittlerweile zur Adler Group gehörenden Investor Consus Real Estate liegen vor.

JETZT IST DER ZEITPUNKT FÜR LETZTE EINWÄNDE!

Diskussionsveranstaltung, 17. August 2021, 19.30 UHR
Aula der Louise Schroder Schule, Thedestraße 100
(Eingang Billrothstraße)

Auf dem Podium:
Dr. Andreas Pfadt, HafenCity Universität, Fachbereich Stadtplanung
Heike Sudmann, MdHB DIE LINKE, stadtentwicklungspolitische Sprecherin
Theo Bruns, Holstenareal-Initiative „knallt am dollsten“
Niels Boeing, Netzwerk Recht auf Stadt Hamburg
Petra Barz, fux eG, Moderation

Coronabedingungen: Teilnahme nur mit Impfbescheinigung, Bescheinigung über Genesung oder einem aktuellen negativen Schnelltest. Maskennutzung!

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Wir verkaufen Holsten – natürlich preisgedämpft!

Stadtteilspaziergang von „knallt am dollsten“ zum Altonaer Rathaus. Die Kritik am städtebaulichen Vertragsentwurf zum #Holstenareal auf der Website der Initiative:

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Moin Hamburg, so geht Stadt!

Seit mehr als einem Jahr lastet die Pandemie auch auf Hamburg. Hunderttausende mühen sich Tag für Tag, mit der schwierigen Situation klarzukommen. Business as usual ist unmöglich. Wirklich? Nicht ganz: Stadt und Investor:innen folgen im Schatten der Pandemie ihrem überholten Modell von Stadtentwicklung, in dem Projekte still und heimlich durchgedrückt und Renditen gesteigert werden. Wir sagen: Es reicht! Die Zeit ist gekommen, dieses Modell hinter sich zu lassen. Fünf Initiativen stellen anhand aktueller Konfliktfelder Leitlinien für eine solidarische Stadtentwicklung vor.

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Holsten für alle!

Warum wir den städtebaulichen Vertrag zum Holstenquartier ablehnen

Der Entwurf des städtebaulichen Vertrags zum Holstenquartier stellt eine Kapitulation vor dem Investor und eine Katastrophe für die Stadt dar. Dem Bezirk fehlt es an politischem Willen und Mut, den maßlosen Renditeanspruch des Immobilienunternehmens zurückzuweisen. Maximale Profite und eine annähernd solidarische, sozialverträgliche und gemeinwohlorientierte Stadtentwicklung schließen einander aber aus. 

In Hamburg hat die Hälfte der Bewohner*innen Anspruch auf eine Sozialwohnung. Doch deren Zahl sinkt seit Jahren. Der in der Hansestadt übliche Drittelmix geht völlig an den tatsächlichen Bedarfen vorbei. Auf dem Holstenareal dürfen zudem bis zu 50 Prozent der geförderten Wohnungen im zweiten Förderweg vergeben werden, was erschwinglichen Wohnraum weiter verknappt. Die je 50 Wohnungen à 12,90 bzw. 14,90 Euro netto kalt/qm als preisgedämpfte Mieten zu verkaufen, ist ein schlechter Scherz, zumal dies nur für die Erstvermietung gilt. Hinzu kommt, dass der Anteil der Baugemeinschaften für Wohnen von den vorgesehenen 20 Prozent auf 13,5 Prozent gesenkt worden ist. In der Summe werden wenigen bezahlbaren Wohnungen zwei Drittel sündhaft teure Apartments gegenüber stehen. Dies wird negative Auswirkungen auf das gesamte Wohnumfeld haben und zu weiterer Gentrifizierung und steigenden Preisen führen. 

Der Vertrag veranschaulicht in krasser Weise, dass der freie Markt nicht geeignet ist, menschengerechtes Bauen und Wohnen zu verwirklichen. Die Lösung kann nur eine Kommunalisierung des Geländes sein. Alle zur Verfügung stehenden Instrumente (Baugesetzbuch, Art. 14/15 GG) müssen dazu in Anspruch genommen werden. Das städtische Vorkaufsrecht muss gestärkt werden und auch bei sogenannten Share Deals gelten.

Wir fordern den Bezirk auf, den Vertragsentwurf in der vorliegenden Form nicht zu unterzeichnen und dem Investor kein Baurecht zu erteilen. Anders wäre das zukünftige Quartier für eine solidarische Stadt verloren.