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Pressemitteilung, Holstenareal-Initiative „knallt am dollsten“, 6. Dezember 2021

Pressemitteilung, Holstenareal-Initiative „knallt am dollsten“

Kein städtebaulicher Vertrag mit dem Investor Consus/Adler Group

Anlässlich der öffentlichen Auslegung von Bebauungsplan und städtebaulichem Vertrag fordern wir als Initiative „knallt am dollsten“ einen Neustart und eine bessere Lösung für das Holstenareal. Eine Unterschrift unter den Vertrag wäre angesichts der aktuellen Betrugsvorwürfe gegen den Investor völlig verantwortungslos.

Bilanzbetrug, Scheinverkäufe, mögliche Zahlungsunfähigkeit: Seit Wochen sind Consus und die Adler Group, die aktuellen Eigentümer des Holstenareals, in den Schlagzeilen. Dem Investor droht eine Pleite oder Übernahme durch Vonovia. Das wäre der vierte Share Deal und Eigentümerwechsel beim Holstenareal. Fünf Jahre Investoren-Monopoly steuern auf einen neuen Höhepunkt zu. 

Bundesweit herrscht auf vielen Grundstücken und Baustellen, die im Besitz von Consus/Adler sind, zum Teil seit Jahren Stillstand. Prominente Beispiele sind die Brachfläche Grand Central am Düsseldorfer Hauptbahnhof und das Hochhaus Steglitzer Kreisel in Berlin. Ein Baubeginn ist auch bei keinem der fünf Hamburger Consus-Projekte zu erkennen. Dies sind neben dem Holstenareal das Neue Korallusviertel in Wilhelmsburg, das Neuländer Quarrée und die ehemalige New York Hamburger Gummiwaaren-Fabrik in Harburg sowie ein Gelände am Billwerder Neuen Deich in Rothenburgsort. Die drei letztgenannten Grundstücke wurden im letzten Jahr an eine dubiose Firma namens Partners Immobilien mit Sitz auf der Kanalinsel Guernsey verkauft. Es gibt Hinweise, dass es sich hierbei um Scheinverkäufe handeln könnte. 

Ausgerechnet in dieser Situation planen die Stadt Hamburg und der Bezirk Altona, mit Consus/Adler einen städtebaulichen Vertrag zum zukünftigen Holsten-Quartier abzuschließen. Am 23. November startete die öffentliche Auslegung des vom Investor bereits einseitig unterschriebenen Vertrags und des Bebauungsplans. Es bleiben nur noch wenige Wochen, um dieses jeder Vernunft spottende Unterfangen zu stoppen und einen neuen Finanzskandal à Wirecard zu verhindern.

Unabhängig vom Investor lauten unsere Kritikpunkte am städtebaulichen Vertrag: 

  • Der in Hamburg übliche Drittelmix geht an den realen Bedarfen vorbei, da die Hälfte der Hamburger*innen Anspruch auf eine geförderte Wohnung hat. 
  • Hinzu kommt, dass auf dem Holstenareal bis zu 50 Prozent der geförderten Wohnungen über den 2. Förderweg vergeben werden können. Für die „echten“ Sozialwohnungen im 1. Förderweg bleibt nur ein Sechstel. 
  • Der Bezirk verkauft es als Erfolg, dem Investor ein sog. preisgedämpftes Segment abgerungen zu haben. Bei den frei vermieteten Wohnungen sollen demnach jeweils 50 für 12,90 € bzw. 14,90 € netto kalt/qm vergeben werden. Abgesehen davon, ob 13 bzw. 15 Euro netto kalt als „preisgedämpft“ bezeichnet werden können, gilt dies nur bei Erstvermietung und erweist sich so als schöner Schein. 
  • 20 Prozent der Fläche waren ursprünglich für Baugemeinschaften für Wohnen vorgesehen, wegen des Wegfalls eines Gebäuderiegels an den Bahngleisen aufgrund eines Elektro-Smog-Gutachtens sind es nun nur noch 13,5 Prozent, der Rest ist für Gewerbe zu noch unklaren Bedingungen vorgesehen. Noch dazu werden den geförderten Baugemeinschaften regelmäßig die schlechtesten Grundstücke zugewiesen. 
  • Die zu erwartenden hohen Gewerbemieten schränken die Möglichkeiten für ein kleinteiliges, an den Bedürfnissen des Stadtteils orientiertes Gewerbe gravierend ein. Die für den Handwerkerhof als Ausnahme vorgesehenen 10 €/qm netto kalt gelten nur für die ersten zehn Jahre. Dies erlaubt keine Planungssicherheit.
  • Die hohe Bebauungsdichte verstößt gegen das Gebot der Herstellung gesunder Wohnverhältnisse. 
  • Die öffentliche Parkanlage ist – gemessen an den Anforderungen des Landschaftsprogramms Hamburg – um mindestens ein Drittel zu klein. Das entspricht weder den Herausforderungen des Klimawandels – Stichwort „Schwammcity“ – noch der Rede von einem Grünzug von der Stresemannstraße bis zur Elbe. 
  • Eine wirkliche Beteiligung der Bürger*innen an der Planung hat nicht stattgefunden. Der Vertrag wird dem im Baugesetzbuch festgelegten Abwägungsgebot zwischen privaten und öffentlichen Belangen nicht gerecht. 

In der Summe stehen einem Drittel geförderter eine Mehrzahl sündhaft teurer Wohnungen mit Anfangsmieten von 20 Euro netto kalt und mehr gegenüber, weil der maßlose Renditeanspruch des Investors nicht in Frage gestellt wurde. Die teuren Wohnungen und Gewerbemieten werden zu weiterer Gentrifizierung in den umgebenden Stadtteilen und dort ebenfalls zu höheren Preisen führen. Damit wird die für Altona-Nord geltende soziale Erhaltungsverordnung unterlaufen.

Wir sagen „Stopp“ und fordern: 

  • Keine Unterschrift unter den städtebaulichen Vertrag mit dem Investor, keine Verabschiedung des Bebauungsplans, keine Erteilung des Baurechts. Ein ganzer Stadtteil darf nicht dubiosen Geschäftspraktiken und purer Renditemaximierung geopfert werden.
  • Kommunalisierung des Geländes und Übergabe an ein Konsortium aus Genossenschaften, kommunalen Wohnungsbauunternehmen und selbstverwalteten Projekten im Sinne einer neuen Wohngemeinnützigkeit. 
  • Limitierung des Ankaufpreises auf einen sozialverträglichen Verkehrswert, Verbot der Share Deals in der geltenden Form, Stärkung des städtischen Vorkaufsrechts und eine gesetzliche Regelung zur Offenlegung von Finanztransaktionen im Sinne der Schaffung von Transparenz.

Für eine soziale und solidarische Stadt für alle!

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