Holsten-Areal, 22765 Hamburg hallo@knallt-am-dollsten.de

Die wilden 13: Unsere Forderungen für ein zukunftsfähiges Holstenquartier

Am 2. April 2026 wurde bekannt, dass der »Eigentumsübergang« des Holstenareals an die neuen Besitzer, Quantum AG und HanseMerkur Grundvermögen, vollzogen ist. Die jahrelange Hängepartie, deren Ergebnis die »Bauchschmerzbrache« (MOPO) im Herzen Altonas war, scheint beendet zu sein. Es eröffnet sich also die Chance, doch noch ein soziales, inklusives, denkmalgerechtes, lebendiges und klimaverträgliches Holstenquartier zu schaffen. Dafür engagieren wir uns als Initiative seit sechs Jahren. Angesichts der neuen Entwicklung haben wir unsere Forderungen aktualisiert, die wir hiermit der Öffentlichkeit präsentieren. Wir laden zur Diskussion und dem Einbringen eigener Vorschläge ein.

Denn ob es sich bei der Kooperation zwischen Quantum und SAGA tatsächlich um das öffentlich beschworene Dreamteam handelt – daran haben wir erhebliche Zweifel. Insbesondere die Tatsache, dass die Verhandlungen zwischen Investor und Bezirk hinter verschlossenen Türen geführt werden, nährt die Befürchtung, dass die Öffentlichkeit erst informiert werden soll, wenn bereits Fakten geschaffen sind. Senat und Bezirk müssen jedoch über den städtebaulichen Vertrag und Bebauungsplan ihren Gestaltungsauftrag wahrnehmen und die Öffentlichkeit frühzeitig in die Planung einbeziehen – im Interesse der Menschen, die in dem neuen Quartier zukünftig leben werden.

Forderung 1:
Wohnen ist ein Grundrecht – für eine gemeinwohlorientierte Stadtentwicklung

Die Stadt den Menschen – nicht den Investoren

Wohnen ist ein Grundrecht und Existenzgrundlage menschlichen Lebens. Die Gestaltung von Stadt muss sich an den Interessen der Menschen orientieren, die in ihr wohnen. Deshalb setzen wir uns für eine grundsätzliche Umorientierung in der Stadtentwicklungspolitik ein: weg von einer rendite- und investorenorientierten, hin zu einer gemeinwohlorientierten Stadtentwicklung. Dies ist mit dem Ziel vorrangiger Gewinnmaximierung nicht vereinbar, wie die Skandale um die Adler Group vor Augen geführt haben.
Bei der Bebauung des Holstenquartiers sollten bevorzugt gemeinwohlorientierte kommunale, genossenschaftliche oder ähnlich organisierte Wohnungsunternehmen und Projekte zum Zuge kommen. Um diesen Ansprüchen gerecht zu werden, muss die SAGA grundlegend reformiert und in eine gemeinnützige Körperschaft umgewandelt werden.

Forderung 2:
Politischen Gestaltungsauftrag wahrnehmen

»Das regelt der Markt« – Denkste!

Die Stadt muss ihren Gestaltungsauftrag wahrnehmen und darf Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen nicht Investoren überlassen. Die Stadt hat dazu eine ganze Bandbreite an Instrumenten zur Verfügung, u.a. die Inanspruchnahme des städtischen Vorkaufsrechts, die Einleitung einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme oder eine Vergesellschaftung nach Art. 15 GG. Leider haben Senat und Bezirk Altona diese Mittel beim Holstenareal nicht genutzt. Umso wichtiger ist es, dass die Stadt nun alle politischen Handlungsmöglichkeiten ausschöpft, die ihr über den städtebaulichen Vertrag und Bebauungsplan verbleiben, um ein soziales, inklusives, geschichtsbewusstes, lebendiges und klimaverträgliches Holstenquartier zu schaffen. Die Behauptung, dass die Stadt nach wie vor die Gestaltungshoheit und alle Fäden in der Hand habe, muss sich in der Praxis beweisen.

Forderung 3:
Wohnen muss bezahlbar sein

Miete 20€/qm? Eure Gier ist nicht unser Bier!

In Hamburg fehlt vor allem bezahlbarer Wohnraum. Die Zahl der Sozialwohnungen ist von 400.000 in den 1970er-Jahren auf 80.000 gesunken. Dabei haben zwei Drittel der Hamburger Bevölkerung einen Anspruch auf eine geförderte Wohnung nach dem 1, 2. und 3. Förderweg. Folglich fordern wir für das Holstenquartier einen Anteil von mindestens zwei Dritteln geförderter Wohnungen, wobei die Relation der Förderwege nicht zuungunsten einkommensärmerer Schichten verschoben werden darf. Menschen in Notlagen und vordringlich Wohnungssuchende sind vorrangig zu berücksichtigen. Dazu zählen insbesondere Sozialwohnungen nach dem 1. Förderweg sowie Wohnungen für Menschen mit Dringlichkeitsschein (Personen mit körperlichen Einschränkungen, Wohnungs- und Obdachlose, Geflüchtete), ergänzt um unterstützende Angebote der sozialen Infrastruktur. Sozialwohnungen müssen darüber hinaus dauerhaft gesichert werden und dürfen nicht nach 30 Jahren aus der Sozialbindung fallen.

Forderung 4:
Für ein inklusives Holstenquartier

Barrierefreiheit im Alltag verankern

Recht auf Stadt für alle beinhaltet Inklusion. Das bedeutet, dass jeder Mensch – unabhängig von Herkunft, Alter, körperlicher und geistiger Verfassung – die Möglichkeit erhält, vollständig und gleichberechtigt am Leben im Stadtteil teilzuhaben. Wohnungen und öffentlicher Raum müssen barrierefrei sein, Inklusion frühzeitig in der Planung berücksichtigt und Architektenbüros mit entsprechender Kompetenz beauftragt werden. Hauseingänge, Wege, Gemeinschaftsräume, Gewerbeflächen, öffentliche Räume und Spielplätze müssen entsprechend gestaltet werden. Eine ausreichende Anzahl Wohnungen im Quartier ist für inklusive Wohnprojekte zu reservieren.
Eine inklusive Wohnstruktur ermöglicht innovative Wohnformen. Dazu gehören Wohneinheiten mit flexiblen Grundrissen und Ausstattungen, die an sich verändernde Bedarfe und Lebenssituationen angepasst werden können. Inklusives Wohnen wird durch eine entsprechende soziale Infrastruktur und benötigte Assistenz- und Pflegeeinrichtungen ergänzt. Die bereits 2019 formulierten wegweisenden Empfehlungen des Teams Inklusives Holstenquartier müssen konsequent umgesetzt werden.

Forderung 5:
Altbauten erhalten – für ein geschichtsbewusstes Quartier

Bestand bewahren – Ressourcen sparen!

Die verbliebenen Altbauten müssen erhalten bleiben. Neben der unter Denkmalschutz stehenden Schwankhalle gilt dies auch für die weithin sichtbaren Turmbauten Sudhaus mit Holstenritter, Malzsilo und Juliusturm. Diese prägen als steinerne Zeugen der Industriegeschichte Altonas seit mehr als 100 Jahren das Stadtbild und bilden das Herz des Viertels. Sie müssen aus geschichtlichen, baukulturellen und ökologischen Gründen erhalten und kurzfristig gegen Witterungseinflüsse gesichert werden. Auch die verbliebenen Hallen an den Bahngleisen sollten für eine vielseitige nachbarschaftliche Nutzung einbezogen werden.
Sudhaus und Malzsilo sind als Quartierszentrum vorgesehen. Über dessen Nutzungsmix ist in einem breiten Beteiligungsprozess zu entscheiden. Für die Schwankhalle sollte eine stadtteilbezogene Nutzung ermöglicht werden. Der Juliusturm könnte als Wohnturm für Studierende und Auszubildende dienen. Eine Hotelnutzung ist für beide Gebäude nicht angebracht.

Forderung 6:
Schutz der Bestandshäuser und ihrer Bewohner*innen

Finger weg von unsern Häusern!

Die Bewohnerinnen der an das Holstenareal angrenzenden Bestandshäuser in der Haubach-, Harkort- und Holtenaustraße fordern Schutz vor Verdrängung. Die Durchsetzung der sozialen Erhaltungsverordnung und der Bestandsschutz müssen garantiert werden. Politische Maßnahmen zur Sicherung dieser Ziele müssen in Abstimmung mit den Bestandsmieter*innen erfolgen. Ebenso muss die Umwandlung von Wohnungen in Mikroapartments verhindert werden. Weiterer Immobilienspekulation ist Einhalt zu gebieten.
Die Bestandshäuser sind bei Abriss- und Baumaßnahmen auf dem Holstenareal umfassend vor Beschädigung und unnötigen Beeinträchtigungen zu schützen. Maßnahmen, die die Bestandsmieter*innen betreffen, müssen vorab kommuniziert werden.

Forderung 7:
Baugemeinschaften als Anker einer alternativen Stadtentwicklung

Solidarische Wohnformen ermöglichen!

Baugemeinschaften können als Anker einer solidarischen Stadtentwicklung dienen. Dafür sollten sie genossenschaftlich oder in ähnlichen Rechtsformen organisiert sein. Wir fordern, dass 20 Prozent Baugemeinschaften – wie im städtebaulichen Vertragsentwurf von 2021 vorgesehen – auf dem Holstenareal realisiert werden. Sie können durch andere Formen kooperativer Wohnformen ergänzt werden. Die Politik hat sich zur Ermöglichung von Baugemeinschaften bekannt. Sie muss dies gegenüber dem Investor durchsetzen.

Forderung 8:
Stadtteilbezogenes Gewerbe & soziale und kulturelle Infrastruktur

Quartier statt Cartier

Die Mieten für Gewerbeflächen müssen bezahlbar sein, um die Ansiedlung von kleinteiligem Gewerbe, das an den Bedürfnissen des Stadtteils und seiner Bewohner*innen orientiert ist, zu ermöglichen. Wohnen und Gewerbe müssen so gemischt sein, dass Grundversorgung und soziale Infrastruktur möglichst weitgehend garantiert sind. Entsprechende Gemeinbedarfsflächen müssen im städtebaulichen Vertrag ausgewiesen werden. Inklusion und Teilhabe müssen auch hier garantiert werden. Dazu zählen auch Treffpunkte und Begegnungsorte für Menschen aller Altersklassen ohne Konsumzwang sowie kulturelle Angebote. Hierfür sind insbesondere die Erdgeschossflächen geeignet, um einen lebendigen Stadtteil mit regem öffentlichem Leben zu ermöglichen.

Forderung 9:
Für eine offene und abwechslungsreiche Bebauung

Blockrandbebauung – nein, danke!

Sowohl die Erfordernisse der Klimafolgenanpassung als auch die Ansprüche an ein abwechslungsreiches und lebendiges Quartier erfordern die Abkehr von der geschlossenen Blockrandbebauung. Stattdessen sollte ein offenes und durchlässiges Quartier mit unterschiedlichen Baukörpern, differenzierten Grünräumen und verschlungener Wegeführung geplant werden. Dies ist bei der Freiflächenplanung zu berücksichtigen. Dadurch kann auch die Aufheizung des Stadtteils im Sommer durch Durchlüftung reduziert werden. Elementar wichtig sind auch nicht durchgeplante Räume und Nischen, die von den Bewohner*innen gestaltet und (um)genutzt werden können. Wie ein zukunftsfähiger, lebendiger Stadtteil aussehen kann, haben Julia Makowka und Sophie Lin in ihrem Alternativentwurf für das Holstenquartier beispielhaft gezeigt.

Forderung 10:
Für Klimaschutz und zukunftsfähiges Bauen

Bauen, aber klimaverträglich!

Die Klimakatastrophe ist in vollem Gang. Bauen und Wohnen sind daran mit 40 Prozent der CO2-Emissionen beteiligt. Das gesamte Bauvorhaben ist entsprechend dem Zukunftsentscheid einer Klimaprüfung zu unterziehen.
Wir fordern deshalb:
– Klimaverträgliches Bauen: Neubauten müssen unter Verwendung alternativer und nachhaltiger Materialien ausgeführt und die verbliebenen Gebäude auf dem Holstenareal erhalten werden.
– Die Energie- und Wärmeversorgung des Quartiers muss klima- und sozialverträglich gestaltet werden.

Forderung 11:
Klimafolgenanpassung und gesunde Wohnverhältnisse

Wir wollen nicht gegrillt werden!

Bereits jetzt ist Altona-Nord ein hochgradig versiegeltes und hitze- sowie starkregengefährdetes Gebiet. Die Folge: In den Hitzespitzen des Hochsommers ist es in Altona-Nord acht Grad heißer als in Blankenese. Dadurch entsteht ein Risikogebiet für Kleinkinder, alte Menschen und vulnerable Gruppen. Laut Baugesetzbuch sind Stadt und Bauherren aber zur Herstellung gesunder Wohnverhältnisse verpflichtet.
Wir fordern deshalb eine möglichst geringe Flächenversiegelung, eine Begrenzung der Verdichtung bei der Bebauung statt Erhöhung der Bruttogeschossfläche, ausreichende Grünflächen und Bepflanzung sowie die Förderung der Biodiversität. Für Starkregenereignisse müssen Retentionsflächen geschaffen werden. Der Anteil an Grünflächen, die zur Erholung, CO2-Reduktion und zum Schutz vor Überhitzung gebraucht werden, darf die Vorgaben des Landschaftsprogramms Hamburg nicht unterschreiten. Ebenso muss eine zu große Verschattung der unteren Stockwerke vermieden werden.

Forderung 12:
Für ein autofreies Holstenquartier

Verkehrswende umsetzen!

Wir fordern eine verantwortungsbewusste Verkehrsplanung und setzen uns für ein autofreies Quartier mit zukunftsweisendem Mobilitätskonzept ein, das die Erfordernisse der Verkehrswende ernst nimmt. Mit dem Vorrang des Autoverkehrs muss gebrochen und den Bedürfnissen von Fußgänger*innen und Radfahrer*innen genüge getan werden. Der öffentliche Nahverkehr muss gestärkt werden und bezahlbar sein. Die im alten Bebauungsplan vorgesehene, parallel zu den Gleisen verlaufende Verbindungstraße zwischen Harkort- und Haubachstraße wird nicht benötigt. Eine Unterbauung des Quartiers mit Tiefgaragen ist aus Gründen des Klimaschutzes abzulehnen. Die Zugänglichkeit muss durch Quartiersgaragen und Mobilitätszentren inkl. Behinderten-Parkplätze sowie durch andere Maßnahmen gewährleistet werden.

Forderung 13:
Aktive Beteiligung und Mitgestaltung statt Scheinpartizipation

Das nennt ihr Beteiligung? Hört auf, uns zu verarschen!

Wir fordern reale Beteiligung an der Stadtentwicklung statt Scheinpartizipation im Rahmen folgenloser Formate. Für die Neuplanung des Holstenquartiers ist die aktive Einbeziehung von Bewohner*innen und Nachbarschaft sowie die Berücksichtigung ihrer Interessen und Bedürfnisse unerlässlich. Dies beinhaltet einen kontinuierlichen Aushandlungsprozess, und zwar von Beginn an – und nicht erst, nachdem hinter verschlossenen Türen alle Eckpunkte der Planung bereits festgezurrt sind.
Wie es gehen kann, hat in Hamburg z.B. die PlanBude bei den ehemaligen Esso-Häusern gezeigt. Ihr international beachtetes Modell eines demokratischen Planungsprozesses wurde jedoch nach dem Verkauf des Geländes an Quantum rücksichtslos in die Tonne getreten. Wenn Quantum als neuer Eigentümer nun auch beim Holstenareal gegen den „Wahn der Öffentlichkeitsbeteiligung“ (so Frank Gerhard Schmidt in einem Podcast mit dem Abendblatt) zu Felde zieht, muss die Stadt dem energisch entgegentreten. Die Stadt den Menschen, die sie bewohnen!